Land Schleswig-Holstein | Kiel
Mitarbeiterin/Mitarbeiter (m/w/d) für das Dezernat 23 „Fachkräfteeinwanderung und Arbeitsmarktintegration“. Die Stelle ist dauerhaft in Vollzeit oder Teilzeit mit mindestens 30 Wochenstunden zu besetzen. Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein ist als Landesoberbehörde integraler Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung. Es ist für die Erstaufnahme, Unterbringung, Versorgung und Verteilung von Asylsuchenden, unerlaubt eingereisten Ausländerinnen und Ausländern sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern zuständig. Außerdem bearbeitet es zentral herausgehobene Fälle strafrechtlich in Erscheinung getretener oder besonders auffälliger ausländischer Personen und führt Abschiebungshaftverfahren. Als landesweite Koordinierungsstelle verantwortet es Aufenthaltsbeendigungen, die Beschaffung von Heimreisedokumenten und die Ausreiseeinrichtung „Landesunterkunft für Ausreisepflichtige“. ‒
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