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Das Wichtigste in Kürze
Eine kurzfristige Tätigkeit, ein Job auf 520-Euro-Basis oder eine geringfügige Beschäftigung – im Internet finden Sie viele Bezeichnungen, die letztlich alle dasselbe benennen: den Minijob.
Millionen Deutschen sichert der Minijob ein komfortables Zubrot. Ältere Arbeitnehmer nutzen ihn in der Regel als Zweitjob, Studierende verdienen sich durch den 520-Euro-Job ein zusätzliches Taschengeld. Die Beliebtheit des Minijobs basiert bei vielen Arbeitnehmern in erster Linie auf der Befreiung von allen Sozialversicherungspflichten. Steuerfrei sind 520 Euro im Monat. Aber Vorsicht: Nur wer sich an alle Regeln des Minijobs hält, braucht keine Steuern und Sozialabgaben leisten.
Welche Fähigkeiten Sie für einen Minijob mitbringen müssen, hängt letztlich von der Art der Tätigkeit ab. So können Sie so gut wie in jeder Branche einem Minijob nachgehen. Denkbar sind Reinigungsarbeiten, Tätigkeiten in der Küche eines Restaurants, das Kellnern in einer Bar, die Arbeit an der Kasse eines Lebensmittelgeschäfts und weitere geringfügige Beschäftigungen. Selbst Friseure, Labore, Arztpraxen und Industrieunternehmen bieten geringfügige Beschäftigungen an. Das Einsatzgebiet bestimmt also das berufliche Anforderungsprofil. Generell sollten Sie als Jobanwärter Lernbereitschaft, Aufgeschlossenheit, ein freundliches Wesen und eine gewissenhafte Arbeitsweise mitbringen.
Als geringfügig beschäftigt gilt der, dessen monatliches Einkommen 520 Euro nicht übersteigt. Das bedeutet, dass Sie als Minijobber maximal 5.400 Euro aus einer ganzjährigen Beschäftigung einnehmen dürfen. Nun kann es natürlich vorkommen, dass unvorhergesehene, kollegiale Ausfälle zu Mehrarbeit führen. In diesem Fall macht der Gesetzgeber eine Ausnahme. Drei Monate im Jahr darf das Einkommen die 520-Euro-Grenze überschreiten. Jedoch gilt diese Regel nur, wenn die dringende Notwendigkeit nachweisbar ist. Ansonsten sind es maximal zwei Monate, in denen der Arbeitnehmer etwas mehr als 520 Euro im Monat verdienen darf.
Wichtig: Bei der Jahressumme ist darauf zu achten, dass auch einmalige Zahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld in den Jahresbetrag mit einfließen. Überschreitet der jährliche Verdienst die Summe von 5.400 Euro nur um wenige Euro, fallen Sie aus dem Regelwerk für Minijobber heraus. Sie gelten dann nicht mehr als geringfügig Beschäftigter und müssen Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Umgehen können Sie diese Regelung, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen als freiwillige Zahlung eine sogenannte Erholungsbeihilfe überweist. Eine Anrechnung auf die 520-Euro Grenze findet in diesem Fall nicht statt.
Wer neben seiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit eine geringfügige Beschäftigung ausübt, darf sich maximal 520 Euro sozialversicherungsfrei dazu verdienen.
Es müssen allerdings folgende Bedingungen erfüllt sein:
Wer regelmäßig mehr als 520 Euro und weniger als 800 Euro verdient, gilt in Deutschland als Midijobber. Dieses Gesetz trat 2013 in Kraft. Am 1. Juli 2019 erweitert der Gesetzgeber die Einkommensspanne. Seither liegt der Verdienst von Midijobbern zwischen 520,01 und 1.300 Euro.
Erhalten Arbeitnehmer dieses Einkommen aus einer einzigen Tätigkeit, profitieren sie von reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen. Es gilt: Je weniger ein Arbeitnehmer verdient, desto stärker reduziert sich der Sozialversicherungsbeitrag. Das kommt vor allem denen zugute, die zwar mehr als 520 Euro im Monat verdienen, aber prinzipiell dennoch zu den Geringverdienern gehören. Eine spezielle Formel sorgt dafür, dass sich die Beiträge von Midijobbern im unteren Gleitzonenbereich relativ stark reduzieren. Bewegt sich das Gehalt im oberen Bereich der Gleitzone, passen sich die Beitragssätze den allgemeinen Beiträgen zunehmend an. Überschreitet das monatliche Einkommen den Betrag von 1.300 Euro, zahlt der Arbeitnehmer die üblichen Sozialversicherungsbeiträge.
Wichtig: Manche Arbeitnehmer sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt und suchen sich zusätzlich einen Nebenjob. Geht aus diesem Nebenjob ein Verdienst über 520 Euro hervor, entfällt der Vorteil der Gleitzone. Der Arbeitnehmer muss in diesem Fall die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Das Gehalt aus dem Midijob ist nach Steuerklasse VI (6) zu versteuern.
In Deutschland dürfen Sie so viele Beschäftigungen ausüben, wie Sie möchten. Denn es kommt nicht auf die Anzahl der Minijobs an, sondern auf das Gesamteinkommen. Verdienen Sie mit allen Jobs zusammen weniger als 520 Euro, bleibt das Einkommen steuerfrei. Alles darüber hinaus ist versicherungspflichtig – Sie müssen also eine Steuererklärung anfertigen.
Wie sieht es nun aber mit der Bezahlung aus? Auch im geringfügigen Beschäftigungsverhältnis gelten die Regeln zum gesetzlichen Mindestlohn. Seit dem 1. Januar 2020 ist gesetzlich festgelegt, dass niemand weniger als 9,35 Euro pro Stunde verdienen darf. Alles darüber hinaus ist von Ihren persönlichen Fähigkeiten, dem Standort des Arbeitgebers und der Größe des Betriebs anhängig. Die Höhe des Stundenlohns bestimmt, wie viele Stunden Sie im Monat maximal arbeiten dürfen. Verdienen Sie beispielsweise zehn Euro die Stunde, dürfen Sie bis zu 45 Stunden im Monat arbeiten. Was den Urlaub angeht, haben auch Minijobber einen Anspruch auf Urlaubsgeld. Dasselbe gilt für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und den gesetzlichen Kündigungsschutz.
Zahlreiche Branchen freuen sich auf tatkräftige Unterstützung durch Minijobber. Restaurants, Cafés, die Hotelbranche, Friseure, landwirtschaftliche Betriebe, Labore, Arztpraxen und viele weitere Berufsbranchen sind dankbar für Ihre Unterstützung. Bei der Online-Recherche sollten Sie allerdings auch nach Suchbegriffen wie „520-Euro-Job“, „geringfügige Beschäftigung“ oder „Job auf 520-Euro-Basis“ suchen. Grundsätzlich beschreiben alle Begriffe dasselbe: den Minijob. Auf welche Anzeige Sie sich letztlich bewerben, hängt von Ihren persönlichen Ansprüchen ab.
Immer mehr Menschen wollen sich das monatliche Einkommen durch einen Nebenjob aufstocken. Wenn Sie sich für eine nebenberufliche Tätigkeit interessieren, finden Sie auf Jobbörse.de zahlreiche Angebote für Minijobs. Ein tabellarischer Lebenslauf, ein überzeugendes Anschreiben und die Kopien Ihrer berufsrelevanten Zeugnisse sind in der Regel für eine Bewerbung ausreichend. Achten Sie darauf, welche Bewerbungsform sich der Arbeitgeber wünscht. In bestimmten Fällen wünschen Arbeitgeber die Bewerbung per E- Mail oder Online-Formular.
Eine geringfügige Beschäftigung setzt in der Regel keine spezifischen Fachkenntnisse voraus. In den meisten Fällen handelt es sich bei einem Minijob um Tätigkeiten, die Sie einfach und schnell erlernen können. Die Einweisung erfolgt über den Arbeitgeber und/oder erfahrene Mitarbeiter. Die Einarbeitungszeit kann wenige Stunden bis hin zu einigen Wochen dauern. Die Gehaltauszahlung erfolgt üblicherweise per Überweisung am Ende, am Anfang oder in der Mitte des Monats. 520 Euro sind die maximale Obergrenze. In Krankheitsfällen erhält der Minijobber weiterhin seinen Lohn. Außerdem hat er Anspruch auf Urlaub.
Wichtig: Vor allem Aushilfen und Ferienjobber wissen von vornherein, dass sie nicht mehr als 70 Tage im Jahr oder drei Monate arbeiten. Sie gelten als kurzfristig Beschäftigte und sind ebenso sozialversicherungsfrei.
Die Minijobs sind prinzipiell steuerpflichtig. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen 520-Euro-Job oder um eine kurzfristige Beschäftigung auf 520-Euro-Basis handelt. Die Einnahmen muss der Minijobber entweder pauschal oder individuell nach Lohnsteuerkarte versteuern. Die Art der Besteuerung gibt der Arbeitgeber vor.
Pauschalversteuerung:
In diesem Fall fallen für den 520-Euro-Minijobber keine Steuern an. Der Arbeitgeber allein zahlt die Lohnsteuer in einer Höhe von zwei Prozent des monatlichen Bruttogehaltes. Mit inbegriffen sind die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag. Folglich muss der Minijobber seinen Verdienst aus der geringfügigen Beschäftigung auch nicht in der Steuererklärung angeben. Damit entfällt aber auch die Möglichkeit, Fahrtkosten oder andere Werbungskosten abzusetzen.
Versteuerung nach Lohnsteuerkarte
Wer Minijobber nur saisonal beschäftigt, wählt gern diese Variante der Versteuerung. Zählt der Minijobber zur Steuerklasse I, muss er für seine geringfügige Beschäftigung monatlich Steuern zahlen. Der Grund dafür ist, dass bei dieser Steuerklasse ab einem Monatslohn von 945 Euro Steuern fällig sind. In guten Sommermonaten haben beispielsweise saisonale Kellner diesen Betrag schnell erreicht. Wer in der Steuerklasse V oder VI ist, muss sogar schon ab dem ersten Euro Lohnsteuer zahlen. Am Ende des Jahres steht dann die Steuererklärung an. Bleibt der Jahresverdienst unter dem Grundfreibetrag, erhält der saisonale Minijobber die gezahlten Steuern komplett wieder zurück.
Minijobs finden Sie problemlos im Internet. So gut wie jede Branche sucht nach Hilfskräften. Dabei können Sie zwischen einer langfristigen Beschäftigung und saisonaler Arbeit entscheiden. Vor allem in Bars, Restaurants und Cafés bekommen Sie schnell die Chance auf einen Nebenverdienst. Auch der Garten- und Landschaftsbau erfreut sich einer immer größeren Beliebtheit bei Minijobbern. Wer eine einschlägige Ausbildung mitbringt, kann sogar im Einzelhandel eine geringfügige Beschäftigung finden. Zudem suchen Praxen und Krankenhäuser ständig nach Aushilfen, die sie bei den Reinigungsarbeiten unterstützen. Natürlich können Sie auch innerhalb Ihrer eigenen Berufsbranche nach Minijobs Ausschau halten. Gelernte chemisch-technische Assistenten und Biologielaboranten können sich zum Beispiel im Labor um eine nebenberufliche Tätigkeit bewerben. Der Stundenlohn sollte entsprechend hoch ausfallen. Haben Sie eine andere Ausbildung absolviert, lohnt es sich, in der eigenen Berufssparte nach Jobangeboten zu suchen. Meistens erhalten erprobte Fachkräfte einen ihren Kompetenzen entsprechenden Lohn.
Ein Minijob ist eine gute Möglichkeit, um sich schnell und ohne viel Aufwand ein wenig Geld dazuzuverdienen. Zum Beispiel können Sie sich die Urlaubskasse auffüllen, sich als Student das Studium finanzieren oder als Senior die Rente etwas aufbessern. Der Minijob ist für manche sogar das Sprungbrett in eine neue Berufslaufbahn. Manche entdecken zum Beispiel bei der Arbeit in einem Café ihr Talent als Kellner oder Verkäufer und richten ihre weitere berufliche Laufbahn nach diesen neuentdeckten Kompetenzen.
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